Sämtliche Kontrollen im Namen des UWI dürfen nur durch geprüfte Kontrolleure ausgeführt werden, welche eine vom UWI und den Vollzugsbehörden durchgeführte Prüfung bestanden haben, das heisst, offiziell geprüfte Ausweisträger sind. Kontrollen, die nicht von einem Ausweisträger durchgeführt wurden, werden nicht akzeptiert.
Die Kontrollen umfassen die Bereiche Abwasser, Abfallentsorgung und die Lagerung von Wasser gefährdender Flüssigkeiten. Kontrolliert werden alle Betriebe des Autogewerbes und des Transportgewerbes sowie Tankstellen, Autoreparatur-, Karosserie-, Lackier-, Transport-, Landmaschinen- und Baumaschinenbetriebe usw. Über die Kontrollpflicht der einzelnen Betriebe entscheidet der Kanton.